Das Elterngeld ist eigentlich eine gute Einrichtung, ermöglicht es doch Eltern eine gewisse finanzielle Rücksicherung für die Elternzeit. Doch der Staat hat eine Falltür eingebaut, in die alle Elterngeldbezieher tappen. Die wenigsten wissen jedoch von Finanzminister Schäubles Falltür und stolpern direkt hinein.
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei doch unterliegt es der ungerechten “Kalten Progression”. Für das Elterngeld gilt daher das gleiche wie für das Kindergeld, es fällt unter Progressionsvorbehalt.
Da fast niemand das deutsche Steuerrecht versteht und der einfache Bürger es schon lange nicht mehr durchblicken kann, soll kurz erläutert werden, was das bedeutet:
Angenommen, eine Frau ist vor der Geburt beruftätig und verdient 1800 EUR netto im Monat. Nun ist sie schwanger und bekommt nach der Geburt auf einen Antrag hin ihr zustehendes Elterngeld in Höhe von 1120 EUR. Nun verdiente die Frau bis zur Geburt im Juni ungefähr 21000 EUR brutto, anschließend folgen 2 Monate Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber in Höhe des Lohnes von 1800 EUR netto bis August, welches ebenfalls unter Progressionsvorbehalt fällt. Dann jedoch bekommt die Frau bis zum Ende des Kalenderjahres ihr Elterngeld von 1120 EUR, auch unter Progressionsvorbehalt.
Die Frau hätte also nur 21000 EUR brutto für das Jahr an Lohn zu versteuern, hierauf fallen Sozialabgaben und Lohnsteuer an. Die 3600 EUR Mutterschaftsgeld und die 4480 EUR Elterngeld fallen jedoch unter den Progressionsvorbehalt. Bedeutet, das Finanzamt nimmt die 21000 brutto und packt die 8080 EUR Elterngeld und Mutterschaftsgeld obendrauf, somit muss die Frau für das Jahr 29080 EUR versteuern und nicht die 21000 EUR die sie durch ihr Arbeitsverhältnis verdient hat.
Für die zusätzlichen 8080 EUR fallen zwar nun keine Steuern an, jedoch erhöhen sie Einkommenssteuersatz der Frau. Denn je mehr man verdient, umso mehr Steuern muss man ja bezahlen, dies ist die sogenannte “Kalte Progression”, die dafür sorgt, dass der Staat quasi an jeder Lohnerhöhung mitverdient, bis zur Grenze des Spitzensteuersatzes.
Für die Frau bedeutet das nun, dass sie für ihre Geld aus dem Arbeitsverhältnis, die 21000 EUR mehr Steuern zahlen muss, was sich der Staat durch die Steuernachzahlung im nächsten Jahr mit Sicherheit holt. Im Falle der Frau sind das ca. 700 EUR, die sie dann im Folgejahr an den Staat abführen muss.
Für eine junge Familie ist das ein ganz schöner Hammer, schließlich haben Familien wenig Geld, besonders in der betreuungsintensiven Zeit. Auf diese Weise holt sich der Staat einen Teil des Elterngeldes zurück und was die wenigsten wissen, beim Kindergeld gilt genau das gleiche, nur hier fällt es nicht so auf, weil die Beträge relativ niedrig sind.
Diese staatliche Stolperfalle wird einem weder durch die Behörden im Vorfeld mitgeteilt, noch wird man beim Elterngeld-Antrag darauf hingewiesen. Es ist ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht der Familien der endlich beseitigt gehört. Das Elterngeld unter Progressionsvorbehalt zu stellen musste nicht sein, es zeigt nur welche perfiden Gedankengänge unsere regierenden Politker aufweisen, mit Familienpolitik hat das nichts zu tun.